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Homöopathie

Homöopathie nutzt nach der homöopathischen Lehre das Prinzip der Ähnlichkeit
(= mit Ähnlichem heilen) oder Resonanz, um soweit wie möglich die Heilkraft des Körpers zu stimulieren.

Homöopathie wird für ein weites Spektrum von akuten und chronischen Beschwerden unterschiedlichster Art, im körperlichen wie im geistigen oder emotionalen Wohlbefinden, angewendet.

Nach Bedarf verwende ich zusätzlich Blütenessenzen und Pflanzentinkturen.

Einige Anwendungsbeispiele für Homöopathie:

  • Allergien (z. B. Heuschnupfen)
  • Asthma bronchiale
  • Chronisch-entzündliche Erkrankungen (z. B. Colitis ulcerosa)
  • Chronisch-degenerative Erkrankungen (z. B. zur Schmerzlinderung)
  • Entwicklungsstörungen bei Kindern
  • Funktionelle Störungen (z. B. Reizdarm)
  • Fruchtbarkeitsstörungen nach Ursachenklärung
  • Infektionskrankheiten (z. B. grippaler Infekt, Bronchitis, Blasenentzündung) sowie Infektionsanfälligkeit
  • Psychosomatische Erkrankungen (wie z. B. Schlafstörungen)
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Menstruationsbeschwerden
  • Wechseljahrsbeschwerden
  • Begleitung der Schwangerschaft

Diese Beschwerden sind oftmals gut mit zugelassenen Homöopathika zu behandeln.

Die Homöopathie wird von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin, kaum anerkannt, dagegen wohl als besondere Therapierichtung vom Gesetzgeber. Homöopathische Präparate unterliegen strengen Zulassungsbestimmungen, vor allem, wenn Anwendungsgebiete beansprucht werden.

Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen oder von der Registrierung freigestellt sind, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung der Anwender*innen, respektive Verordnenden.

Behandlungskosten
Homöopathie

  • 30 Min (Akut- oder kurzer Folgetermin) €50
  • 60 Min €100
  • 90 Min (Erstanamnese) €150

Bei akuten Beschwerden kann, wenn angebracht, die Erstanamnese verkürzt stattfinden und eine umfassendere Anamnese später erfolgen.

Säuglinge und Kleinkinder bis anderthalb Jahre behandle ich, wenn notwendig gemeinsam mit der Mutter.

 

 

Jederzeit ist auf Wunsch auch ein längerer Termin (90 Min) möglich.

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Bitte informieren Sie sich vorab persönlich darüber, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Behandlungskosten übernehmen kann. Die Behandlungskosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

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Bei telefonischen Gesprächen im Rahmen der Behandlung bitte ich um Bewusstsein dafür, dass der (in Rechnung gestellte) Arbeitsaufwand über die reine Gesprächsdauer hinaus gehen kann.